Wie im Depot: Ein Entnahmeplan ermöglicht regelmäßige Teilauszahlungen aus dem Kapital, ohne das gesamte Vermögen auf einmal zu entnehmen.
In der ETF-Police wird hierfür der Rentenbeginn aufgeschoben. Das heißt, zu Rentenbeginn weder die Einmalauszahlung, noch die lebenslange Rente gewählt. Es wird monatlich oder jährlich nur das Kapital entnommen, das tatsächlich benötigt wird. Das verbleibende Kapital bleibt investiert und profitiert weiterhin von der Marktentwicklung.
Die Entnahmeplan-Strategie mit einer Fondspolice bietet gegenüber dem klassischen Depot einen erheblichen Steuervorteil und Auszahlungen werden deutlich geringer besteuert.
Rechtsgrundlage: Die steuerliche Behandlung von Entnahmeplänen im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens erfolgt gemäß § 32d Einkommensteuergesetz (EStG).